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Nachricht vom 18.09.2026 Rathaus

Schulsanierung Hauptthema bei der Sitzung des Hirschauer Stadtrats.

Hirschau (Bericht von Fritz Dietl )  29 Männer und Frauen konnte Bürgermeisterin Beate Dietrich als Zuhörer

bei der Stadtratssitzung im Saal des Josefshauses begrüßen. Unter ihnen

auch die Leitungen der Grund- und Mittelschule und der Offenen

Ganztagsschule (OGTS).

Die Tagesordnungspunkte: Antrag der SPD-Fraktion, Grund- und

Mittelschule Hirschau, Auskunfteinholung bei der Regierung der Oberpfalz

und Grundsatzentscheidung zum Fortgang der Sanierung der Grund- und

Mittelschule Hirschau, wurden gemeinsam behandelt. Es gab drei

Beschlussvorschläge:

Der genehmigte Bauantrag wird umgesetzt. Es ist dann zwischenzeitlich

mit Baukosten in Höhe von ca. 18.3 Mio. Euro brutto zu rechnen. Der

Stadtrat hatte die Realisierung des Schulbauvorhabens aufgrund

fehlender Finanzmittel und zu erwartender, steigender Verschuldung

bereits verworfen.

Der Stadtrat legt das Bauprojekt völlig neu auf. Ziel wäre dann, möglichst

vorhandene Bausubstanz zu nutzen. Dies birgt allerdings einen zeitlichen

Druck, da die OGTS bis zum 31.12.2029 bezugsfertig sein muss, um

staatliche Zuschüsse abzurechnen. Die Auflage eines neuen Verfahrens

nimmt ca. ein Jahr in Anspruch.

Der Stadtrat entscheidet sich für einen Anbau an den Bauabschnitt 2,

positioniert im Pausenhof. Es entsteht ein kompakter Schulkomplex mit

kurzen Wegen und günstigeren Unterhaltskosten. Die Bauabschnitte 3

und 4 werden komplett abgebrochen. Die Kosten der Alternativplanung

bewegt sich aktuell bei rund 15 Mio. Euro brutto.

Die Bürgermeisterin und Martin Beck vom Bauamt stellten die drei

unterschiedlichen Varianten vor.

Bei der nachfolgenden Diskussion, die sachlich geführt wurde, betonten

die meisten Stadträte, dass jetzt möglichst schnell Entscheidungen

getroffen werden müssen. Die Bürger wollen keine Beratungen mehr und

danach geschieht nichts. Mehrere Stadträte aus der SPD-Fraktion

wollten, dass nur wirklich notwendige Maßnahmen durchgeführt werden,

damit die Stadt finanziell handlungsfähig bleibt und auch andere

Bauprojekte in Hirschau und den dazugehörigen Orten durchgeführt

werden können. Dies sei ansonsten bei den hohen Baukosten für die

Schule ihrer Meinung nach nicht mehr möglich. Bei der abschließenden

Abstimmung waren 16 Stadträte für die dritte Variante, 4 stimmten

dagegen.

Beim Punkt Hundesteuer, wurden den Stadträten die eingegangenen

Stellungnahmen von Hundebesitzern zur Änderungssatzung über die

Erhebung der Hundesteuer vorgelegt. Von der Fraktion der Freien Wähler

wurden einige Beispiele über die Handhabung der Hundesteuer bezüglich

Kampfhunden, in anderen Kommunen, vorgebracht. Der Stadtrat nahm

die eingegangenen Stellungnahmen zur Änderung der

Hundesteuersatzung und insbesondere zur Besteuerung von Hunden mit

vorliegendem Negativzeugnis zur Kenntnis. Er beschloss aber einstimmig,

an der geplanten Regelung festzuhalten, wonach Hunde, die nach der

Hundesteuersatzung als Kampfhunde eingestuft werden, auch bei

Vorlage eines Negativzeugnisses dem erhöhten Steuersatz für

Kampfhunde unterliegen. Es soll jedoch geprüft werden, ob

Bestandsschutz möglich ist und erst bei Neuanmeldungen, Besitzer von

Hunden der entsprechenden Rassen ab dem 1. Januar 2027 den

erhöhten Satz zu zahlen haben.

Beim Punkt Gebietsänderung im Bereich der Gemeinde Gebenbach und

der Stadt Hirschau entlang der B299, war der Stadtrat einstimmig mit den

Anregungen des Vermessungsamtes einverstanden.

Auch beim Tagesordnungspunkt Feuerwehrwesen, waren sich alle

Stadträte einig und lobten die interkommunale Zusammenarbeit, bei der

Ressourcen geschont werden. Die Stadt Hirschau will sich mit der

Verwaltungsgemeinschaft Hahnbach, der Stadt Schnaittenbach, der

Gemeinde Freudenberg und der Gemeinde Gebenbach an der

gemeinsamen Beschaffung einer vollautomatischen Schlauchreinigungs-

und Prüfungsanlage beteiligen. Die Anlage soll im Jahr 2027 im

Feuerwehrhaus Hirschau errichtet und betrieben werden. Die

voraussichtlichen Investitions- und Umbaukosten von insgesamt ca.

117.000 Euro werden von den beteiligten Kommunen zu gleichen Teilen

getragen. Auf die Stadt Hirschau entfällt somit voraussichtlich ein Anteil

von ca. 23.400 Euro.

Beim Punkt Verschiedenes erklärte die Bürgermeisterin, dass laut

Landratsamt bezüglich des Brandschutzes im Josefshaus keine

Einzelgenehmigungen möglich sind. Sie will diesbezüglich mit dem

Landratsamt weitere Gespräche führen.

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